Aus dem Lärm-Prüfbericht der ABD geht hervor, dass auf der Isental-Autobahn ein DSH-V Belag aufgebracht wurde, der gar nicht als *lärmmindernd* klassifiziert ist:

https://www.abdsb.bayern.de/imperia/md/content/stbv/abdsb/aktuelles/pm/2020-12-08_44000_a94_vm1_laerm_pruefbericht_final.pdf

6.1.3.2 Anforderungen an die Lärmminderung (rechtlich und vertraglich) Vorbemerkung: Die Überprüfung der Anforderungen an die Lärmminderungseigenschaften des DSH-V-Belages erfolgt im Rahmen des ÖPP-Vertrages. Durch den Auftragnehmer ist darüber hinaus ein regelmäßiger Nachweis der Lärmminderung (über die Vertragslaufzeit hinweg) geschuldet. Gemäß Planfeststellung ist in dem Bereich der Neubaustrecke, in denen ein DSH-VBelag hergestellt wurde, ein Fahrbahnbelag einzubauen, mit dem sichergestellt werden kann, dass „der Emissionspegel LM,E (vgl. Gleichung (6) der RLS-90) dauerhaft um mindestens 3 dB(A) gemindert“ wird. Diese Anforderung aus der Planfeststellung wurde im Rahmen des ÖPP-Vertrages an den Auftragnehmer weitergegeben. Nachdem der DSH-V-Belag im Unterschied zur Betondecke mit Waschbetontextur nicht als lärmmindernder Belag in der RLS-90 einschließlich der ihr zugehörigen Allgemeinen Rundschreiben des Straßenbaus aufgeführt ist und damit keine Zuweisung einer dauerhaften Lärmminderung besitzt (siehe auch Ziffer 5.1), ist dessen Lärmminderungswirkung dauerhaft mittels Messungen von Seiten des Auftragnehmers nachzuweisen. Maßgeblich ist hierbei das Ergebnis der statistischen Vorbeifahrtmessung. Bei der messtechnischen Prüfung der Werte ist Prüfbericht Lärm A94 (26.11.2020) Autobahndirektion Südbayern darüber hinaus im ÖPP-Vertrag noch ein Vorhaltemaß gefordert, ...

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In der Anlage 4 der Messungen der ABDSB (Anlage_4 - Seite 8) sieht man, dass die Lämmminderung des Belages im Bauabschnitt Forstinning-Pastetten (Baujahr 2011) annähernd gleich ist zwischen PKW (CPXP) und LKW (CPXP), während die Lärmminderung für LKW (CPXH) auf den Neubau-Strecken mit DSH-V (Abschnitt 2 BJ 2019) wesentlich schlechter als für PKW ist.
Da muss man sich abermals fragen, warum die ABD auf dem Neubau-Abschnitt der Isental-Autobahn nicht wenigstens den Belag des Bauabschnitts Forstinning-Pastetten verwendet hatte ?

https://www.abdsb.bayern.de/imperia/md/content/stbv/abdsb/aktuelles/pm/anlage_4.pdf


Fahrbahnbeläge auf der Bundesautobahn A94 Abschnitte Forstinning Pastetten und Pastetten Heldenstein

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Unnötiger Lärm aufgrund suboptimaler Fahrbahnbeläge auf der Isental-Autobahn:

Von der Regierung wurde die Finanzierung des Neubaus der Isental-Autobahn durch ÖPP (Public-Private-Partnership) beschlossen. Das ÖPP-Konsortium hatte beschlossen, die Fahrbahn aus Beton zu fertigen, denn eine Betonfahrbahn führt zu geringeren Unterhaltskosten (in den folgenden 30 Jahren), ist aber im Vergleich zu guten Asphalt-Belägen viel lauter.

Den Anwohnern der Isental-Autobahn wurde im Laufe der Planung und vor dem VGH von der Autobahndirektion bester Lärmschutz versprochen.
Anstelle eines echten Flüsterasphalts (bis zu -10 dB Verbesserung) wurde aber eine Betonfahrbahn mit DSH-V verbaut, die nur einen Bruchteil des Lärmschutzes bringt wie ein echter, offenporiger Flüsterasphalt  (OPA)

Beim Neubau des 33 Kilometer langen Streckenabschnitts der A94 zwischen München und Passau spielte Nachhaltigkeit eine tragende Rolle. Deshalb entschied sich das Betreiberkonsortium für eine Fahrbahn aus Beton.
Quelle: https://www.bauforum24.biz/news/heidelbergcement/neubau-der-autobahn-a94-r7897/

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Anstelle der Waschbeton-Oberfläche hätte man durch ‚Grinding‘ eine bessere Lärmminderung von bis zu -5 dB erreichen können.
Auf dem A 94 Teilstück zwischen Forstinning und Pastetten wurden bereits drei verschiedene Fahrbahnoberflächen getestet. Leider gingen diese Testresultate offensichtlich nicht in die Entscheidung über die Fahrbahnoberfläche der Isental-Autobahn mit ein.
Quelle: https://www.this-magazin.de/artikel/tis_Grinding_-_Mehr_Griffigkeit_weniger_Laerm_1396018.html

Grinding: Eine lärmarme und griffige Textur
Quelle: https://www.heidelbergcement.de/de/beton/grinding

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Informationen zu dem DSH-V Belag: Dünne Schichten im Heißeinbau auf Versiegelung (DSH-V)
Quelle: https://www.vsvi-blnbbg.de/pdf/mnl.pdf
DSH-V
  Pegelminderung:
     Vorteile
    -   Hohe Pegelminderung vor allem bei Pkw
     Nachteile
    –   Nachlassende Wirkung durch Abrieb und hohe Verkehrslasten
    –   Weniger Wirkung bei Lkw

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War der Einbau des DSH-V auf der Neubaustrecke der Isental-Autobahn rechtlich überhaupt abgesichert ?

Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung sind entsprechend dem geltenden Regelwerk eine Sanierungsbauweise, die auf allen Arten von alten Asphaltbefestigungen eingesetzt werden können. Sie können aber auch auf neuen Asphalt- oder Betonschichten eingebaut werden. Es ist beabsichtigt, das bei der Fortschreibung des Regelwerks zu berücksichtigen.

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Lärm-Zusammenfassung enthält einen von Claudius Siebert an MdB Andreas Lenz

https://laermschutz-a94.de/images/Zusammenfassung/Laerm-der-A94-Isental-Zusammenfassung-Druck.pdf

Seite 31 : Brief von Claudius Siebert für MdB Andreas Lenz

Minderungswirkungen von -6 dB(A) sind technisch umsetzbar und werden etwa durch offenporigen Asphalt OPA erreicht.
Die betroffenen Brückenbauwerke wurden jedoch lediglich mit einem Dünnschichtbelag DSHV (Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung) ausgeführt, der eine Minderung von -6 dB(A) technisch nicht bewerkstelligen kann.
Es wurde folglich kein ausreichend lärmschützender Belag verbaut.
Daher ist es nicht überraschend, dass von Anwohnern die hohe Geräuschentwicklung des Fahrbahnbelags beklagt wird.

Daher die Forderung: Austausch des DSH-V Belags gegen einen OPA an lärmkritischen Stellen wie Schwindkirchen / Lappachbrücke / Watzling


// Gesamter Text dafür unter Punkt 2) des Briefes von Rechtsanwalt Claudius Siebert an MdB Andreas Lenz

2. Nicht ausreichend lärmmindernder Fahrbahnbelag, fehlerhafte räumliche Kompensation bei der Planänderung vom 22.05.2015.
In der Planänderung der Regierung von Oberbayern vom 22.05.2015 wurde genannt, dass der Wegfall der hochabsorbierenden Lärmschutzwände auf den Brücken nachteilige schalltechnische Auswirkungen hat. Daher sollte eine Kompensation durch eine Verbesserung des Fahrbahnbelags erfolgen. Der Emissionspegel des Belages sollte deshalb dauerhaft um mindestens 3 dB(A) (nach RLS-90) reduziert werden. Allerdings werden in den Ausführungen des Änderungsbeschlusses für die Verbesserung des Belages überraschend Streckenabschnitte nach Bau-Kilometer genannt, die nicht mit den betroffenen Brückenbauwerken übereinstimmen. Die genannten Streckenabschnitte, in denen der lärmmindernde Fahrbahnbelag mit einer Reduzierung von 3 dB(A) neu angeordnet wurde, liegen weit außerhalb des Bereichs der Brückenbauwerke. Die Abschnitte befinden sich bis zu fünf Kilometer von den Brückenbauwerken entfernt. Es ist evident, dass ein lärmmindernder Fahrbahnbelag an einer völlig anderen Stelle nicht die weggefallenen hochabsorbierenden Lärmschutzwände für Anwohner kompensieren kann. Die räumlich nicht deckungsgleiche Kompensation des Wegfalls von Lärmschutzwänden durch einen besseren Belag in einer anderen Gegend wird in der behördlichen Planänderung nicht thematisiert und folglich auch nicht begründet. Zudem ist zu beachten, dass schon im Planfeststellungsbeschluss A94 Pastetten - Dorfen vom 03.12.2009 auf der gesamten Neubaustrecke ein lärmmindernder Fahrbahnbelag mit einem Korrekturwert von -2 dB(A) planfestgestellt worden war. Im Zuge einer anderweitigen Planänderung vom 17.05.2013 wurde im Bereich der betroffenen Brückenbauwerke6 ein Fahrbahnbelag mit einem Korrekturwert von -3 dB(A) von der Regierung von Oberbayern angeordnet. Vor Wegfall der hochabsorbierenden Lärmschutzwände war also auf den Brücken ein lärmmindernder Belag von -3 dB(A) vorgesehen. Wenn die Kompensation für den Wegfall der hochabsorbierenden Lärmschutzwände durch eine Minderungswirkung des Belages von - 3 dB(A) erfolgen sollte, so müsste der Fahrbahnbelag auf den Brückenbauwerken eine Gesamtminderungswirkung von -6 dB(A) erreichen. Solche Minderungswirkungen von -6 dB(A) sind technisch umsetzbar und werden etwa durch offenporigen Asphalt OPA erreicht. Die betroffenen Brückenbauwerke wurden jedoch lediglich mit einem Dünnschichtbelag DSHV (Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung) ausgeführt, der eine Minderung von -6 dB(A) technisch nicht bewerkstelligen kann. Es wurde folglich kein ausreichend lärmschützender Belag verbaut. Daher ist es nicht überraschend, dass von Anwohnern die hohe Geräuschentwicklung des Fahrbahnbelags beklagt wird.


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Das muss man sich mal geben:

- Die Autobahndirektion lässt einen DSH-V Fahrbahnbelag auf Teile der Isental-Autobahn aufbringen an Streckenabschnitten mit besonderen Lärmschutzanforderungen (z.B. im Bereich Schwindkirchen), der gar nicht als lärmmindernd klassifiziert ist.

Vollkommend absurd:
 - Es ist in verschiedenen Dokumentationen zu lesen, dass der DSH-V Belag bei LKWs wenig Lärmminderung bewirkt (siehe mnl.pdf)
 - genau bei LKW wäre eine Lärmminderung besonders wichtig
 - auf der Lappachtalbrücke wurde mit Verweis auf den (angeblich lärmmindernden) DSH-V Belag im Zuge einer (heimlichen) Umplanung Teile von hochabsorbierenden Lärmschutzwänden gegen unwirksames Plexiglas getauscht